Unsere AGB

  1. Zustandekommen des Mietvertrages
  2. Angebot, Bestellung & Vertragsabschluss, Preise & Kaution, Zahlungsbedingungen, Zahlungsfälligkeit
  3. Lieferung, Versand & Kosten, Sonderregelungen
  4. Mietdauer, Kündigung & Stornierung des Mietvertrags
  5. Lieferung, Selbstabholung, Rückgabe und Mietzeiten
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Pflichten des Mieters, Reinigung
  8. Nutzungsbedingungen
  9. Haftung des Mieters
  10. Haftung des Vermieters
  11. Sonstiges / Zusätzliche Regelungen
  12. Rechtswahl und Gerichtsstand

Vertragsparteien

Vermieter:
VeloX Hausdienstleistungs GmbH
Putenweg 80, 12355 Berlin
Vertreten durch Patrick Schlappa-Kaletta
– nachfolgend „Vermieter“ genannt –

Mieter:
Natürliche oder juristische Person, die eine Bestellung aufgibt oder als Rechnungs- & Mietvertragsempfänger auftritt
– nachfolgend „Mieter“, „Verbraucher“ oder „Kunde“ genannt –

1. Zustandekommen des Mietvertrages

1.1 Ein rechtsverbindlicher Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter kommt wie folgt zustande:

  • (1) Bei Bestellung über die Webseite www.velox-gmbh.de:
    Der Mieter gibt mit Absenden der Bestellung ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Mietvertrages ab (§ 145 BGB).
    Nach Prüfung durch den Vermieter erfolgt die Annahme durch Zusendung einer Auftragsbestätigung inklusive Rechnung, Mietvertrag und AGB per E-Mail.
    Erst mit dieser Auftragsbestätigung ist der Mietvertrag geschlossen (§ 147 BGB).
  • (2) Bei direkter Anfrage durch den Mieter, z. B. telefonisch, per E-Mail, WhatsApp, Kleinanzeigen, persönlich, etc.:
    Der Vermieter erstellt ein individuelles Angebot und übermittelt dieses schriftlich per E-Mail an den Mieter. Die Annahme dieses Angebots erfolgt durch eine schriftliche Bestätigung des Mieters und dadurch kommt der Mietvertrag verbindlich zustande.
    Nach der Annahme des Angebots erfolgt durch den Vermieter die Zusendung einer Auftragsbestätigung inklusive Rechnung, Mietvertrag und AGB per E-Mail.

1.2 Der Mietvertrag kann auch in schriftlicher Form vor Ort in zweifacher Ausfertigung geschlossen werden, z.B. bei kurzfristigen Buchungen (z. B. am Tag der Abholung oder Lieferung).

1.3 Mündliche Nebenabreden oder Absprachen sind nur gültig, wenn sie schriftlich (z. B. per E-Mail oder Vertrag) durch den Vermieter bestätigt wurden. Andernfalls sind sie gemäß § 126 BGB unverbindlich und entfalten keine Rechtswirkung.

2. Angebot, Bestellung & Vertragsabschluss, Preise & Kaution, Zahlungsbedingungen, Zahlungsfälligkeit

2.1 Angebot, Bestellung & Vertragsabschluss

(1) Die auf der Webseite des Vermieters dargestellten Angebote sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Mieter (§ 145 BGB). Sie verpflichten den Vermieter nicht zur Ausführung.

(2) Ein verbindliches Angebot wird durch den Mieter abgegeben, wenn er entweder:

  • eine Bestellung über die Webseite tätigt oder
  • den Vermieter auf anderem Weg (schriftlich oder mündlich) auffordert, eine verbindliche Reservierung für einen bestimmten Zeitraum vorzunehmen.

(3) Der Mieter erhält unmittelbar nach Online-Bestellung über die Webseite eine automatisch generierte Bestellbestätigung per E-Mail. Diese stellt noch keine Annahme des Angebots dar.

(4) Nach erfolgreicher Prüfung der Online-Bestellung durch den Vermieter, erhält der Mieter den Mietvertrag samt AGB sowie die Rechnung mit Zahlungsaufforderung per E-Mail – diese gilt als rechtsverbindliche Auftragsbestätigung und Vertragsschluss im Sinne von § 147 BGB.

(5) Fehlerhafte Bestellungen durch den Mieter, z.B. falsch ausgewählte Lieferkosten, fehlende Service-Optionen, falscher Mietzeitraum, etc., werden durch den Vermieter bei der Prüfung der Bestellung, nach vorheriger schriftlicher oder mündlicher Rücksprache mit dem Mieter, korrigiert und angepasst. Dem Mieter wird daraufhin eine korrigierte Auftragsbestätigung zugesandt, sofern er die Anpassungen akzeptiert. Durch die Zahlung der Rechnung gilt die Anpassung auch als akzeptiert.

(6) Die Reservierung und der Anspruch auf Lieferung/Abholung bestehen erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrags inklusive Kaution noch vor Mietbeginn.
Der Mieter erhält nach Zahlungseingang per E-Mail eine Bestätigung über den Erhalt der Zahlung sowie die finale Reservierungszusage für den gebuchten Zeitraum.

2.2 Preise & Kaution

(1) Die auf der Webseite und in der Rechnung angegebenen Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG).

(2) Die Preise können für bestimmte Zeiträume im Jahr (z.B. an Einschulungswochenenden) von den regulären Preisen abweichen. Durch die Auswahl des Zeitraums über die Kalenderfunktion auf der Webseite werden die Preise entsprechend angezeigt.

(3) Die Kaution (Sicherheitsleistung) unterliegt nicht der Umsatzsteuer, da kein Leistungsaustausch vorliegt. Dies gilt für private als auch für gewerbliche Mieter.

(4) Die Höhe der Kaution richtet sich nach dem jeweiligen Mietobjekt. Sie wird zusätzlich zum Mietpreis berechnet und ist auf der Rechnung separat ausgewiesen.

(5) Die Kaution ist vollständig im Voraus zu zahlen, gemeinsam mit dem Gesamtbetrag der Miete.

(6) Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe der Mietsache sowie erfolgreicher Prüfung durch den Vermieter wird die Kaution innerhalb von 14 Tagen auf demselben Zahlungsweg erstattet, über den sie geleistet wurde (§ 241 BGB, Treu und Glauben).

(7) Sollte es zu Verzögerungen bei der Prüfung kommen (z. B. aufgrund von schlechten Wetterbedingungen, wie Regen, Wind, Kälte, etc., Krankheit der Mitarbeiter oder Betriebsurlaub), wird der Mieter darüber informiert. Die Rückzahlung kann in diesem Fall später erfolgen, sobald die Prüfung ordnungsgemäß durchgeführt werden konnte.

(8) Werden bei der Prüfung Schäden, starke Verschmutzungen, Nässe, Schimmelbildung, fehlende Zubehörteile oder andere Mängel festgestellt, wird die Kaution ganz oder teilweise einbehalten oder zur Deckung der entstandenen Kosten verwendet. Weitere Informationen hierzu finden sich unter 7.5.

2.3 Zahlungsbedingungen

(1) Der Mieter kann zwischen folgenden Zahlungsmethoden wählen:

  • Banküberweisung (Vorkasse)
  • Stripe, inkl. der dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (z. B. Kreditkarte, Giropay)
  • PayPal, inkl. der dort angebotenen Zahlungsmöglichkeiten (z. B. Kreditkarte, Giropay)
  • Barzahlung (nur nach vorheriger Absprache & Genehmigung durch Vermieter)

(2) Barzahlung bei Selbstabholung oder bei persönlicher Anlieferung ist nur nach ausdrücklicher vorheriger Absprache mit dem Vermieter möglich – u. A. bei kurzfristigen Buchungen.

(3) Die vereinbarte Kaution ist immer zusammen mit dem Gesamtbetrag der Rechnung im Voraus zu zahlen (§ 320 BGB). Eine getrennte Zahlung von Mietpreis und Kaution (z. B. Mietpreis per Überweisung & Kaution bar oder umgekehrt) ist nicht zulässig, außer der Vermieter erlaubt dies ausnahmsweise schriftlich.

2.4 Zahlungsfälligkeit und Folgen bei Nichtzahlung

(1) Hat der Mieter die Zahlung per Vorkasse oder PayPal gewählt, verpflichtet er sich, den vollständigen Rechnungsbetrag inkl. Kaution unverzüglich nach Zugang der Rechnung (Vertragsschluss) und noch vor Mietbeginn an den Vermieter zu überweisen (§ 286 BGB).

(2) Bei Barzahlung erfolgt dies spätestens vor Ort bei Anlieferung oder Selbstabholung.

(3) Die Bestellung ist erst dann verbindlich und die Anlieferung oder Übergabe garantiert, wenn der Gesamtbetrag inkl. Kaution fristgerecht und vor Mietbeginn beim Vermieter eingegangen ist.

(4) Erfolgt die Zahlung unvollständig oder verspätet, kann der Vermieter die Bestellung einseitig stornieren (§ 323 BGB).
In diesem Fall gelten die entsprechenden Stornierungsregelungen gemäß 4.3.1 (für Privatkunden) bzw. 4.3.2 (für Firmenkunden).

(5) Eine individuelle Zahlungsfälligkeit kann nur durch vorheriger, schriftlicher Absprache mit dem Vermieter & nur mit Firmenkunden vereinbart werden, sofern der Vermieter damit einverstanden ist.

3. Lieferung, Versand & Kosten, Sonderregelungen

3.1 für PVC-Hüpfburgen (alle Größen),

(1) Alle Mietobjekte aus PVC – insbesondere Hüpfburgen werden nicht über einen externen Versanddienstleister verschickt, sondern ausschließlich vom Vermieter selbst geliefert und abgeholt, sofern keine Selbstabholung erfolgt.

(2) Die Lieferung erfolgt ab einer Mindestmietdauer von einem Tag und nur innerhalb von Berlin und Brandenburg. Der Vermieter entscheidet im Einzelfall, bis zu welcher Entfernung eine Anlieferung möglich ist und durchgeführt werden kann.

(3) Die Liefer- und Abholkosten berechnen sich wie folgt:

  • 59 bei einer Entfernung bis 5 km ab Hauptstandort (Putenweg 80, 12355 Rudow)
  • >5km und <20km: 89€
  • >20km und 25km: 99€
  • Die genauen Lieferkosten werden individuell nach Absprache mit dem Mieter festgelegt und in der Rechnung ausgewiesen.

(4) Bei Nicht-Verfügbarkeit einer Lieferung oder bei besonders großen/sperrigen Mietobjekten kann der Vermieter auf eine Selbstabholung in Rudow bestehen.
Der finale Liefer- oder Abholort wird durch den Vermieter bestimmt, wobei auf die Wünsche und Präferenzen des Mieters nach Möglichkeit Rücksicht genommen wird, sofern dies für den Vermieter realisierbar ist.

3.2 Für alle Mietobjekte gilt:

(1) Liefer- bzw. Versandkosten sind nicht im angegebenen Mietpreis enthalten, sondern müssen auf der Produktseite gesondert vom Mieter ausgewählt und hinzugefügt werden.

(2) Wird vom Mieter keine Liefer- oder Versandoption ausgewählt, wird die Bestellung standardmäßig als „Selbstabholung durch den Mieter“ gewertet.

(3) Ist eine Selbstabholung durch den Mieter jedoch nicht möglich (z. B. aufgrund großer Entfernung), kann der Vermieter die entsprechenden Versand- oder Lieferkosten nachträglich zur Bestellung hinzufügen. In diesem Fall wird der Mieter vorab mündlich oder schriftlich (per E-Mail) darüber informiert und die Bestellung somit angepasst.

3.4 Sonderregelungen für Einschulungswochenenden

Für alle Hüpfburgen gelten an Einschulungswochenenden folgende Sonderregelungen:

  • Deutschlandweit ist eine Buchung nur für das gesamte Wochenende (Fr–So) möglich.
  • In Berlin und Brandenburg ist an Einschulungswochenenden nur Selbstabholung am Lager in Rudow möglich, es sei denn, der Vermieter bietet ausnahmsweise gegen Aufpreis eine Lieferung oder einen Versand oder eine andere Abholstelle an.

4. Mietdauer, Kündigung & Stornierung und des Mietvertrags

4.1 Mietdauer

Die Mietdauer richtet sich nach dem in der Bestellung vereinbarten Zeitraum und ist einschließlich eventueller Versandtage befristet. Die Mietzeit beginnt frühestens mit dem Tag der Lieferung bzw. Abholung und endet zum vereinbarten Rückgabetermin.

4.2 Bindung an die Mietdauer

Bei befristet abgeschlossenen Mietverträgen ist die vereinbarte Mietdauer für beide Vertragsparteien verbindlich (§ 542 Abs. 1 BGB).
Eine Verkürzung oder Verlängerung der Mietdauer ist nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich (zzgl. Aufpreis) und bedarf der schriftlichen Bestätigung des Vermieters.

4.3. Stornierungsbedingungen

Eine Kündigung bzw. Stornierung des Mietvertrags ist durch den Mieter möglich, muss jedoch schriftlich (per E-Mail oder Einschreiben) erfolgen.
Je nach Zeitpunkt der Stornierung entstehen folgende Stornogebühren:

4.3.1 Für Privatkunden:

  • 0–7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des vereinbarten Gesamtpreises (ohne Kaution)
  • 8–14 Tage vor Mietbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtpreises
  • Ab 15 Tage vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung möglich

Beispiel: Mietbeginn 25.04.25 🡪 Kostenfreie Stornierung noch am 10.04.24 möglich.
Am 11.04. bis 17.04.25 fallen 50% Stornogebühren an und 100% ab dem 18.04.25.

4.3.2 für Firmenkunden (abweichend)

Für Firmenkunden gelten folgende abweichende Stornierungsfristen:

  • 0 - 15 Tagen vor Mietbeginn: 100 % des Gesamtpreises
  • 16 – 30 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Gesamtpreises
  • Ab 31 Kalendertage vor Mietbeginn: kostenfreie Stornierung

4.3.3 Die Kaution wird voll zurückerstattet, sofern der volle Rechnungsbetrag schon bezahlt wurde.
Bei teilweise bezahlten Rechnungsbeträgen werden die noch offenen Stornogebühren, die gemäß den o.g. Stornobedingungen angefallen sind, mit der Kaution verrechnet.

4.4 Umbuchung

Der Mieter hat die Möglichkeit, den gebuchten Zeitraum auf ein anderes Datum umzubuchen, sofern dies logistisch, terminlich und je nach Verfügbarkeit möglich ist. Umbuchungen sind:

  • bis 15 Tage vor Mietbeginn kostenlos
  • ab 14 Tage vor Mietbeginn werden Umbuchungskosten entsprechend den Stornierungsgebühren gemäß 4.3 berechnet, können jedoch aber nach Ermessen und Kulanz des Vermieters auch entfallen oder reduziert werden.

4.5 Rücktritt durch den Vermieter bei Nichtzahlung

Zahlt der Mieter den vollständigen Rechnungsbetrag inklusive Kaution nicht fristgerecht oder nur teilweise oder gar nicht, so behält sich der Vermieter das Recht vor, den Mietvertrag fristlos zu kündigen (§ 323 BGB).

In diesem Fall hat der Mieter die Stornierungskosten gemäß 4.3 zu tragen – auch dann, wenn keine Ausführung der Leistung (keine Lieferung/Selbstabholung) erfolgt ist, da das Verschulden in diesem Fall beim Mieter liegt.

5 Lieferung, Selbstabholung, Rückgabe und Mietzeiten

5.1 Lieferung durch den Vermieter oder Versanddienstleister

(1) Die Mietobjekte werden durch den Vermieter selbst oder durch ein beauftragtes Versandunternehmen bis zur Bordsteinkante geliefert.

(2) Die Lieferadresse sowie der Aufstellort der Mietobjekte muss für Lieferfahrzeuge (PKW, Transporter, Sackkarre) uneingeschränkt und barrierefrei zugänglich sein.
Ist dies nicht der Fall (z. B. durch Baustellen, Treppen ohne Aufzug, versperrte Zufahrten, oder lange fußläufige Transportwege), behält sich der Vermieter das Recht vor, Zusatzkosten für den Mehraufwand zu berechnen. Diese werden mit der Kaution verrechnet oder dem Mieter separat in Rechnung gestellt.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, für eine saubere, ebene und geeignete Aufstellfläche zu sorgen. Hindernisse, Unebenheiten, Steine oder spitze Gegenstände müssen vorher entfernt werden.

5.2 Empfängername & Zustellbarkeit

(1) Der Mieter muss sicherstellen, dass die Adressdaten (Name und Anschrift), die bei der Bestellung angegeben wurden, mit der Beschriftung an der Lieferadresse (Klingel & Briefkasten) vollständig übereinstimmen.

(2) Sollte der Empfängername nicht eindeutig erkennbar sein (z. B. fehlende Klingelbeschriftung, handgeschriebene oder lose angebrachte Zettel o. ä.), kann das Versandunternehmen die Zustellung als unzustellbar einstufen. In diesem Fall wir automatisch eine Retoure zum Absender durchgeführt und eine erneute Zustellung und Erstattung des Mietpreises ist in diesem Fall ausgeschlossen.

(3) Hinweis: Zusteller sind nicht verpflichtet, auf handschriftliche oder provisorisch angebrachte Hinweise (z. B. angeklebte Zettel an der Klingel) zu reagieren.

5.3.1 Anlieferungstage und frühzeitige Zustellung über Versanddienstleister

(1) Bei einer Anlieferung durch ein Versandunternehmen an Mietbeginn-Tagen von Dienstag bis Samstag erfolgt die Zustellung in der Regel einen Tag vor Mietbeginn, in Einzelfällen auch zwei Tage vorher. Spätestens erfolgt die Lieferung jedoch am ersten Miettag, sodass eine Nutzung wie vereinbart sichergestellt ist.

(2) Die Anlieferung ist abhängig von den Bearbeitungs- und Laufzeiten des Versanddienstleisters. Der Vermieter hat keinen Einfluss auf den genauen Zustellzeitpunkt und übernimmt diesbezüglich auch keine Garantie.

(3) Sollte der erste Miettag auf einen Montag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag fallen oder ist der Tag vor dem ersten Miettag ein gesetzlicher Feiertag, erfolgt die Lieferung entsprechend früher (i. d. R. 1–2 Tage vor Mietbeginn). Dadurch verlängert sich technisch bedingt die Mietzeit, was zu einer entsprechenden Erhöhung des Mietpreises führen kann.

(4) Sollte diese Preisänderung im Buchungssystem der Webseite nicht abgebildet werden können, informiert der Vermieter den Mieter rechtzeitig per E-Mail. Es besteht die Möglichkeit, alternativ ein anderes Mietdatum zu wählen, um eine zusätzliche Erhöhung des Mietpreises zu vermeiden.

(5) Eine frühzeitige Anlieferung aus logistischen Gründen erfolgt stets aus Kulanz und führt nicht zu Mehrkosten, sofern die Verlängerung nicht durch einen Feiertag oder Sonntag bedingt ist.

5.3.2 Zustellversuch

(1) Sollte die Lieferung am ersten Miettag nicht erfolgen, weil der Mieter beim ersten Zustellversuch nicht erreichbar war, liegt das Verschulden beim Mieter. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises – weder vollständig noch anteilig.

(2) Eine durch Nichtannahme oder Abwesenheit verzögerte Zustellung verlängert den Mietzeitraum nicht automatisch.

5.4.1 Selbstabholung

(1) Der Mieter kann die Mietobjekte nach vorheriger Absprache selbst abholen am Lager in 12355 Rudow.

(2) Die Selbstabholung muss im Vorfeld abgestimmt und terminlich fixiert werden. Es erfolgt keine Preisreduktion bei Selbstabholung, es sei denn, der Vermieter hat dies explizit in einem Angebot, auf der Webseite oder im Rahmen eines Rabattsystems angekündigt.

5.4.2 Rückgabe bei Selbstabholung

(1) Hat der Mieter die Mietobjekte selbst abgeholt, ist er verpflichtet, diese spätestens am Abend des letzten Miettages zurückzubringen – unabhängig davon, ob der Folgetag ein Sonn- oder Feiertag ist.

(2) Der Rückgabezeitpunkt und -ort wird im Voraus mit dem Vermieter abgestimmt. Der Mieter verpflichtet sich, sich an die angegebenen Uhrzeiten und Öffnungszeiten zu halten.

(3) Eine Rückgabe am Folgetag vormittags ist nur nach vorheriger schriftlicher und mündlicher Absprache mit dem Vermieter möglich und bedarf seiner Zustimmung.

5.4.3 Rückgabe bei Abholung durch den Vermieter

(1) Wird eine Abholung durch den Vermieter vereinbart, hat der Mieter die Mietobjekte am vereinbarten Abholort und zur vereinbarten Uhrzeit transportfertig bereitzustellen.

(2) Die Abholung erfolgt in der Regel am Abend des letzten Miettages.
Eine Abholung am Folgetag (auch wenn dieser ein Sonn- oder Feiertag ist) ist nur nach vorheriger schriftlicher und mündlicher Absprache mit dem Vermieter möglich und bedarf seiner Zustimmung.

(3) Sind die Mietobjekte zum vereinbarten Zeitpunkt nicht abgebaut oder nicht transportbereit, kann der Vermieter dem Mieter für den zusätzlichen Aufwand Abbaukosten in Rechnung stellen:

  • Bei PVC-Hüpfburgen: 40–200 €, je nach Aufwand und Größe

5.4.4 Verspätete Rückgabe

(1) Wird die Rückgabe der Mietobjekte nicht fristgerecht durchgeführt, verlängert sich das Mietverhältnis nicht automatisch.

(2) Im Falle einer verspäteten Rückgabe hat der Vermieter gemäß § 546a BGB das Recht, eine Nutzungsentschädigung in Höhe des vereinbarten Tagesmietpreises pro verspätetem Tag zu verlangen oder aber auch den vollen Mietpreis für den Nachmieter des gleichen Mietobjekts.
Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

5.4.5 Abhol- und Rückgabeadressen

  • Rudow (Hauptlager):
    Putenweg 80, 12355 Berlin

5.5 Kontrolle bei Rückgabe

Bei Rückgabe werden die Mietobjekte vom Vermieter eingehend kontrolliert. Sollte sich dabei herausstellen, dass die Mietobjekte:

  • beschädigt,
  • nass oder stark verschmutzt,
  • verschimmelt,
  • unvollständig,
  • oder anderweitig mangelhaft

zurückgegeben werden, so wird die Kaution teilweise oder vollständig einbehalten – abhängig vom Schadenumfang (siehe auch  7.5.3).

Darüber hinaus anfallende zusätzliche Kosten, z. B. für Reparatur, Schadensersatz, Ersatzbeschaffung oder professionelle Reinigung, werden dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt werden (§ 280 BGB).

5.6 Mietzeiten

(1) Die Mietzeit beginnt in der Regel am ersten Miettag um 10:00 Uhr und endet am letzten Miettag um 20:00 Uhr.

(2) Zu Beginn (März/April) und zum Ende (September) der Saison fällt das Ende der Mietzeit früher aus (ca. 18 Uhr je nach Sonnenuntergang). Spätestens jedoch mind. eine halbe Stunde vor Sonnenuntergang, da aufgrund der kälteren Temperaturen und dem frühzeitigen Einbruch der Dunkelheit sich Nässe bilden kann und der Abbau sonst zusätzlich erschwert wird.

(3) Abweichende Uhrzeiten sind möglich, müssen jedoch im Vorfeld mit dem Vermieter abgesprochen und schriftlich bestätigt werden.

6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Eigentum der Mietobjekte

Alle Mietobjekte bleiben ausschließliches und unveräußerliches Eigentum des Vermieters, auch nach vollständiger Bezahlung der Miete.

Der Mieter erhält lediglich ein zeitlich befristetes Nutzungsrecht für den im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum.

Da es sich bei dem Mietverhältnis nicht um einen Fernabsatzvertrag im Sinne der §§ 312c ff. BGB handelt (Dienstleistung mit festem Termin und personalisiertem Inhalt), besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).

6.2 Weitergabe und Untervermietung

Die Mietobjekte dürfen nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Vermieters an Dritte zum Gebrauch überlassen oder untervermietet werden.

Ebenso ist es dem Mieter nicht gestattet, Rechte aus dem Mietvertrag an Dritte abzutreten oder zu übertragen, sofern der Vermieter nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.

7. Pflichten des Mieters, Reinigung

7.1 Allgemeine Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich, mit den Mietobjekten sorgsam und pfleglich umzugehen, sie vor Beschädigungen zu schützen und sie so zu behandeln, wie es ein verständiger, werterhaltungsbewusster Eigentümer tun würde (§ 241 Abs. 2 BGB).

7.2 Witterungsschutz & Sicherungspflicht

Der Mieter ist verpflichtet auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass die Mietobjekte bei Wetterbedingungen, wie Regen, Hagel, Sturm, Überschwemmung, Schnee und bei Besorgnis der Beschädigung durch Vandalismus gesichert und geschützt werden (z. B. durch Abdeckung, Trocknung oder Unterbringung in einem gesicherten Gebäude).

Insbesondere elektrische Geräte (z. B. Gebläse) sind vor Feuchtigkeit zu schützen, vom Stromkreis abzutrennen und über Nacht im Trockenen aufzubewahren.

7.3 Aufstellfläche

Die Mietobjekte dürfen nur auf ebener, sauberer und geeigneter Fläche aufgestellt werden.
Vor dem Aufbau sind die mitgelieferten Schutzplanen auszulegen, um die Objekte vor Schmutz und mechanischen Beschädigungen zu schützen. Der Untergrund muss vorher frei von spitzen, harten oder scharfen Gegenständen sein. Bei hohem Gras & Unkraut muss vorher gemäht werden.

7.4 Aufsichtspflicht

Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte während der gesamten Nutzungsdauer durch eine ständige Aufsicht mit einer volljährigen, verantwortungsbewussten Person sicherzustellen.

Der Mieter übernimmt die Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) für die Mietobjekte und haftet dafür, dass insbesondere bei Kindern ein sicherer und zweckgerechter Gebrauch gewährleistet ist.

7.5 Rückgabezustand der Mietobjekte

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietobjekte samt Zubehör vollständig, trocken, sauber (durchgesaugt und ggf. aufgrund von Schmutzflecken auch durchgewischt) zurückzugeben.

7.5.1 Trocknungshinweis

(1) Die aufblasbaren Mietobjekte sind aufgeblasen und auf trockenem Untergrund unbenutzt zu trocknen (idealerweise 1–2 Stunden in der Sonne, je nach Nässe).
Feuchte Stellen sollten zusätzlich mit Handtüchern abgetrocknet werden, um den Trocknungsprozess zu beschleunigen. Die Planen sind ebenfalls separat zu trocknen.

(2) Es wird empfohlen alle Mietobjekte, insbesondere das Gebläse und Zubehör über Nacht im Trockenen aufzubewahren, da sich über Nacht Kondenswasser & Feuchtigkeit ansammeln kann.

7.5.2 Reinigungsanleitung

Zur Reinigung dürfen keine scharfen oder chemischen Reinigungsmittel verwendet werden.

Die Reinigung erfolgt ausschließlich mit klarem Wasser und einem sauberen Tuch.
Auch Bodenheringe sind bei Rückgabe von grobem Schmutz (z. B. Erde) zu befreien.

7.5.3 Reinigungspauschalen

(1) Bei Vorabbuchung (z.B. bei Bestellung oder noch vor Rückgabe der Mietsache) kann die Reinigung vom Mieter im Voraus, gemäß den Preisen auf der Webseite, gebucht werden.

– Bei allen PVC Modulen beträgt die Reinigungspauschale ab 39 € aufwärts (variiert je nach Größe)

Die Reinigungspauschale umfasst die Grundreinigung bei normaler Verschmutzung.
Jedoch beinhaltet Sie nicht die Trocknung. Diese wird separat berechnet..

(2) Sollten Mietobjekte verschmutzt zurückgegeben werden und wurde keine Reinigungspauschale vorab gebucht, fallen höhere Reinigungskosten an, da in diesem Fall die Reinigung ungeplant erfolgen muss. Dies verursacht einen deutlich höheren Aufwand und kann die Arbeitsabläufe und weitere Vermietungen beeinträchtigen.

Folgende Kosten fallen demnach an:

  • Normale Verschmutzung: 50 €
  • Starke oder grobe, großflächige Verschmutzung (z.B. u.a. bei Sandnutzung): 50–100 €
  • Für besondere oder größere Module oder Sondermodelle kann ein abweichender (höherer) Preis gelten.

(3) Die Rückgabe in nassem Zustand und unabhängig vom gebuchten Reinigungsservice:

  • Trocknungspauschale: ab 50€
  • Schimmelbildung: vollständiger Einbehalt der Kaution + zusätzliche Rechnung für Ersatz

(4) Für stark Eventmodule (z. B. Tische, Zelte, Bänke) wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 50 berechnet.

(5) Die Kosten für Reinigung und/oder Trocknung werden mit der Kaution verrechnet. Darüber hinaus anfallende Kosten werden gesondert in Rechnung gestellt

8. Nutzungsbedingungen

8.1 Allgemeine Nutzungsbeschränkung nach Objekttyp

(1) PVC-Hüpfburgen, Zelte und Eventmodule entsprechen der Norm DIN EN 14960 und sind damit auch für den öffentlichen oder gewerblichen Einsatz geeignet (z. B. Schulen, Kitas, Firmenfeiern, Stadtfeste, Tag der offenen Tür, sonstigen Events).

8.2 Aufbau, Anleitung und Aufsicht

(1) Für den Betrieb aller Mietobjekte sind die mitgelieferten Betriebs- und Sicherheitshinweise sowie die jeweilige Bedienungsanleitung verbindlich. Diese sind entweder den Mietobjekten beigelegt oder können per QR-Code am Gerät (z. B. am Gebläse) digital abgerufen werden.

(2) Die Betriebshinweise und Aufbauanleitungen sind Bestandteil dieses Vertrages und verpflichtend einzuhalten.

(3) Der Mieter verpflichtet sich, während der gesamten Nutzung eine geeignete, volljährige Aufsichtsperson zu stellen, die mit der Bedienung vertraut ist und für die sichere Nutzung sorgt.

8.3 Aufsichtspersonal / Betreuung

(1) Der Vermieter stellt in der Regel kein eigenes Betreuungspersonal zur Verfügung.

(2) Eltern haften für ihre Kinder. Die Aufsichtspflicht bleibt rechtlich immer beim Mieter bzw. den Erziehungsberechtigten (siehe u.a. auch elterliche Aufsichtspflicht und § 832 und § 1631 Abs. 1 BGB) und kann nicht auf andere (z.B. Betreuer oder Vermieter) übertragen werden.

(3) Eine Haftung durch den Betreuer oder Vermieter für entstandene Schäden oder Verletzungen der Nutzer ist ausgeschlossen.

8.4 Sicherheitsabstände und Witterung

(1) Mietobjekte sind in sicherer Entfernung zu Feuerquellen, Wasser, Wänden, Zäunen, scharfen Kanten oder anderen Gefahrenquellen aufzustellen.

(2) Der Aufbau und die Nutzung ist bei extremen Wetterbedingungen verboten, insbesondere bei:

  • Regen oder starkem Niederschlag
  • Sturm oder starkem Wind (ab Windstärke 5 = 29–38 km/h)
  • Hagel, Schneefall, Gewitter

8.5 Stromanschluss & Aufstellbedingungen

Der Mieter muss die Inbetriebnahme-Möglichkeit sicherstellen, d.h. er trägt die Verantwortung für:

  • eine geeignete und ebene Aufstellfläche (max. Hanglage 5 Grad)
  • keine Behinderungen – freie Zufahrten und Aufstellorte, Fluchtwege, etc.
  • ausreichend Strom: Der Mieter stellt sicher, dass ein geeigneter Stromanschluss mit 230 V und 16 Ampere (normale Haushaltssteckdose) vorhanden ist. Je nach Anzahl der benötigten elektrischen Geräte (wie z.B. Gebläse, Funfood-Geräte, usw.) werden mehrere Steckdosen mit separater Leitung benötigt um Überspannung/Stromausfall zu verhindern.
  • und die Übernahme der Stromkosten.

8.6 Pflichten der Aufsichtsperson

Die Aufsichtsperson hat während der gesamten Nutzungsdauer auf Folgendes zu achten:

  • Einhaltung aller Warn- und Sicherheitshinweise, insbesondere zur maximalen Nutzerzahl und dem zulässigen Gesamtgewicht
  • Die gleichzeitige Nutzung durch ähnlich große und gleichaltrige Kinder
  • Frühes Eingreifen bei riskantem Verhalten, z. B. wildem Springen oder Rangeleien
  • Kein Spielen mit dem Gebläse oder den Stromkabeln
  • Striktes Schuhverbot sowie kein Essen & Trinken in/auf der Hüpfburg
  • Vor Nutzung müssen alle Gegenstände wie Brillen, Schmuck, Gürtelschnallen, Stifte, sonstige spitzen Gegenstände, etc. abgelegt und Hosentaschen geleert werden

8.7 Verbotene Nutzungen

  • Die Wände von Hüpfburgen dürfen nicht beklettert oder als Sprungfläche genutzt werden.
  • Es dürfen keine technischen Veränderungen an den Mietobjekten vorgenommen werden.
  • Optische Veränderungen wie Bemalung, Beklebung, Beschriftung oder das Anbringen von Folien sind ebenfalls verboten und führen zu Kostenersatzpflicht (§ 280 BGB).
  • Bei Kinderschminke muss darauf geachtet werden, dass ausschließlich leicht wieder entfernbare Farbe/Schminke benutzt wird.

8.8 Nutzung durch Erwachsene

Erwachsene dürfen Hüpfburgen nicht benutzen, da durch das höhere Körpergewicht eine übermäßige Punktbelastung entsteht.

Ausnahme: Bei Modellen, die explizit für Erwachsene freigegeben wurden oder bei schriftlicher Genehmigung durch den Vermieter.

8.9 Nutzung auf eigene Gefahr

(1) Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.

(2) Eltern haften für ihre Kinder und tragen die Aufsichtspflicht. Diese kann nicht übertragen werden (§ 832 oder 1631 (1) BGB).

8.10 Verwendung fremder Betriebsmittel

(1) Für den Betrieb dürfen ausschließlich die vom Vermieter mitgelieferten Zubehörteile verwendet werden – insbesondere:

  • das Gebläse
  • die Unterlegplane
  • die Bodenheringe/Sandsäcke
  • ggf. weiteres Zubehör

(2) Die Nutzung eigener Geräte (z. B. anderes Gebläse, Verlängerungskabel, nicht freigegebene Zelte, Befestigungsmöglichkeiten) wird nicht empfohlen und geschieht auf eigene Gefahr und eigene Haftung des Mieters
Der Vermieter übernimmt für dadurch entstandene Schäden und Folgeschäden jeglicher Art keinerlei Haftung.

Weitere Nutzungsbedingungen sind in den Sicherheitshinweisen und Bedienungsanleitungen zu beachten.

9 Haftung des Mieters

9.1 Grundsatz der Haftung

Der Mieter haftet uneingeschränkt für alle Personen- und Sachschäden, die während der Nutzung oder infolge der Nutzung der Mietobjekte entstehen – unabhängig davon, ob diese Schäden durch ihn selbst, durch Dritte oder durch Kinder im Rahmen einer Veranstaltung verursacht wurden (§ 280 BGB i.V.m. § 823 BGB).

9.2 Haftung bei unsachgemäßer Nutzung

Der Mieter haftet für alle Schäden durch unsachgemäße Behandlung, falsche Aufstellung oder übermäßige Belastung & Beanspruchung der Mietobjekte.

In gleichem Umfang haftet der Mieter auch bei Fremdverschulden (z. B. durch Freunde, Gäste, Familienangehörige, Helfer oder unbekannte Dritte), wenn eine sichere Nutzung durch den Mieter nicht ausreichend sichergestellt wurde (z. B. durch fehlende Aufsicht).

Auch dann, wenn die Person, die den Schaden verursacht hat, nicht festgestellt werden oder die Identität des Schadenverursachers nicht geklärt werden kann, trägt der Mieter die Verantwortung.

9.3 Schadensmeldungspflicht

Treten vor oder während der Mietdauer Schäden, Mängel oder Verschmutzungen an einem Mietobjekt auf, so ist der Mieter verpflichtet, diese unverzüglich schriftlich und telefonisch dem Vermieter zu melden.

Spätere Reklamationen und Angaben von Schäden nach Rückgabe der Mietobjekte können nicht mehr berücksichtigt werden und gehen voll zu Lasten des Mieters.

9.4 Folgeschäden & Mietausfall

Der Mieter haftet auch für Folgeschäden und verpflichtet sich, dem Vermieter auch alle Folgeschäden zu ersetzen, die aus einem von ihm verursachten Primärschaden entstehen.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Mietausfall, wenn das Mietobjekt z.B. durch Beschädigung, Diebstahl, Unterschlagung, verspätete Rückgabe, etc. nicht mehr oder nicht rechtzeitig weitervermietet werden kann.
  • Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
  • Wertminderung
  • Verzögerungen durch verspätete Rückgabe
  • Kosten für Ersatzmiete durch Dritte (z. B. bei Veranstaltungen)

Diese Schäden werden dem Mieter zusätzlich zur regulären Miete in Rechnung gestellt (§ 249 ff. BGB).

9.5 Beweislastregelung bei Rückgabe

Wird bei der Rückgabe des Mietobjekts ein Schaden festgestellt, so gilt gemäß § 280 Abs. 1 Satz 2 BGB: Es wird vermutet, dass dieser vom Mieter verursacht wurde, sofern der Mieter nicht das Gegenteil nachweisen kann.

Ein bereits vor Nutzung vorhandener Schaden muss dem Vermieter unverzüglich bei Übergabe oder vor der Nutzung/vor Mietbeginn gemeldet werden. Spätere Reklamationen und Angaben von Vorschäden insbesondere nach Nutzung der Mietobjekte werden nicht anerkannt und gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter trägt die Beweislast dafür, dass der Schaden nicht durch ihn oder Dritte während der Mietdauer entstanden ist.

Die Nutzung eines bereits beschädigten Mietobjekts ohne vorherige Meldung ist unzulässig und führt zur vollen Haftung des Mieters für Folgeschäden.

9.6 Abtretung von Ersatzansprüchen

Sobald der Mieter sämtliche dem Vermieter zustehenden Schadensersatzansprüche vollständig erfüllt hat, tritt der Vermieter ihm gegenüber alle etwaigen eigenen Ersatzansprüche gegen Dritte (z. B. Täter, Versicherung) zur Geltendmachung ab, soweit dies rechtlich zulässig ist (§ 398 BGB).

9.7 Haftung bei Verlust, Diebstahl und Elementarschäden

Der Mieter haftet auch ohne eigenes Verschulden für den Verlust oder die Beschädigung der angemieteten Mietobjekte durch:

  • Feuer- oder Wasserschäden
  • mutwillige Zerstörung oder Vandalismus
  • falsche Handhabung/Bedienung (z. B. unsachgemäße Aufstellung)
  • Diebstahl oder Unterschlagung

Eine Versicherung der Mietobjekte durch den Vermieter besteht nicht. Der Mieter trägt daher das volle Risiko, insbesondere auch bei öffentlichen Veranstaltungen oder gewerblichem Einsatz.

9.8 Nutzung auf eigene Gefahr

Die Nutzung der Mietobjekte erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr des Mieters und der Nutzer.
Eltern haften für ihre Kinder. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Verletzungen, Unfälle oder Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung entstehen.

10. Haftung des Vermieters

10.1 Haftungsausschluss

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Mieter oder Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietobjekte entstehen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Vermieters vorliegt (§ 276 BGB).

10.2 Leistungshindernisse

Der Vermieter ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, sofern diese unmöglich oder unzumutbar geworden ist.

Dies gilt insbesondere bei:

  • vor Mietbeginn eingetretenen Schäden an Mietobjekten (z. B. durch vorherige Fremdnutzung),
  • Beschädigungen infolge höherer Gewalt (z. B. Sturm, Hochwasser, unvorhersehbare Schäden),
  • Fällen, dass es nicht mehr gebrauchstauglich ist und in denen eine Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht rechtzeitig möglich ist oder einen Aufwand erfordert hätte, der unter Berücksichtigung der Mietdauer und des vereinbarten Gesamtmietpreises und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Mieters steht im Sinne von § 275 Abs. 2 BGB.

10.3 Schadensersatzansprüche

Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind im Falle einer Nichtleistung ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last..

Im Falle einer berechtigten Leistungsverweigerung verpflichtet sich der Vermieter, bereits gezahlte Beträge vollständig zu erstatten (§ 326 BGB). Weitere Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

10.4 Zustand der Mietobjekte

Die Mietobjekte werden nach bestem Wissen und Gewissen in einwandfreiem Zustand zur Verfügung gestellt. Der Vermieter haftet nicht für:

  • technische Ausfälle während der Nutzung,
  • nicht erkennbare Mängel vor Übergabe oder
  • Folgeschäden, die aus einem Nichtstattfinden der Veranstaltung resultieren, z. B. aufgrund schlechter Wetterverhältnisse oder Fehlbedienung.

11. Sonstiges / Zusätzliche Regelungen

11.1 Anerkennung der Vertragsbedingungen

Mit Abschluss des Mietvertrages erkennt der Mieter alle Bestimmungen dieser AGB verbindlich an.

11.2 Schäden & Reparaturaufwand

(1) Schäden am Mietobjekt werden entsprechend des Material- und Arbeitsaufwands oder der Ersatzkosten mit der Kaution verrechnet.

(2) Schäden an üblichen Verschleißteilen sind hiervon ausgenommen.

11.3 Eigenleistungen

Kleinreparaturen oder Reinigungen, die durch den Mieter in Eigenleistung erbracht werden, werden nicht vergütet.

11.4 Einhaltung lokaler Vorschriften

Der Mieter ist selbst dafür verantwortlich, sich über örtliche Gesetze, Vorschriften und Auflagen zu informieren (z. B. Lärmschutz, Veranstaltungsanmeldung, Sicherheit) und sich nach diesen Gesetzen & Regeln zu halten!
Die Einhaltung bestehender Rechtsverordnungen und Gesetze ist ausschließlich Sache des Mieters.
Der Vermieter übernimmt hierfür keine Haftung.

11.5 Prüfung des Einsatzortes

Der Mieter hat sich vor Inbetriebnahme zu vergewissern, ob und wie der Einsatz der Mietobjekte vor Ort möglich ist.
Die mitgelieferten Aufbau- und Bedienungsanleitungen sind dabei verbindlich.

11.6 Vertragsgemäßer Gebrauch bei Selbstbetreuung

Es gilt der vertragsgemäße Gebrauch der gemieteten Mietobjekte bei Selbstbetreuung als vereinbart. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der:

  • Altersbegrenzungen,
  • maximale Nutzeranzahl,
  • zulässige Gewichtsgrenzen,
  • und Nutzungshinweise

entsprechend der Website und der mitgelieferten Bedienungsanleitungen.

Bei Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Mieter zur Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. netto 500 (§ 339 BGB).

11.7 Weitervermietung / Gewerbliche Nutzung

Die Mietobjekte dürfen nicht ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Vermieters:

  • an Dritte weitervermietet,
  • entgeltlich überlassen,
  • oder zur Erzielung eigener Einnahmen genutzt werden.

Jede gewerbliche oder öffentliche Nutzung muss vorab genehmigt und ggf. abweichend abgerechnet werden.

12. Rechtswahl und Gerichtsstand

12.1 Geltendes Recht

Für das Vertragsverhältnis zwischen Vermieter und Mieter gilt ausschließlich deutsches Recht für ihre gegenseitigen rechtlichen Beziehungen aus diesem Mietvertrag, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2 Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Mietverhältnis mit natürlichen Personen, juristischen Personen & Kaufleuten ist Berlin.

Dies gilt auch für internationale Mieter, soweit gesetzlich zulässig (§ 38 ZPO).

12.3 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise gegen geltendes Recht verstoßen oder unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt (§ 306 BGB).

AGB Stand vom 18.08.2025